Rechtsprechung
BFH, 15.01.2008 - IX B 191/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Begriff der Haushaltszugehörigkeit i.S.d. § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.08.2007 - 1 K 11305/02
- BFH, 15.01.2008 - IX B 191/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Auszug aus BFH, 15.01.2008 - IX B 191/07
Die Rechtsfrage der Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des Anspruchsberechtigten i.S. des § 9 Abs. 5 Satz 2 des Eigenheimzulagengesetzes ist --was vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wohl auch nicht in Abrede gestellt wird-- durch die ständige Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. September 2004 III R 40/03, BFHE 208, 138, BStBl II 2005, 326, und vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244). - BFH, 22.09.2004 - III R 40/03
Eigenheimzulage: Haushaltszugehörigkeit eines Kindes
Auszug aus BFH, 15.01.2008 - IX B 191/07
Die Rechtsfrage der Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des Anspruchsberechtigten i.S. des § 9 Abs. 5 Satz 2 des Eigenheimzulagengesetzes ist --was vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wohl auch nicht in Abrede gestellt wird-- durch die ständige Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. September 2004 III R 40/03, BFHE 208, 138, BStBl II 2005, 326, und vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244). - BFH, 10.12.2004 - III B 162/03
Haushaltszugehörigkeit von Kindern
Auszug aus BFH, 15.01.2008 - IX B 191/07
Es hat aufgrund einer möglichen und den BFH --mangels geltend gemachter Verfahrensrügen-- deshalb nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Tatsachenwürdigung festgestellt, dass die Aufenthalte des Sohnes des Klägers nicht über die normalen durch Familiengerichtsbeschluss festgelegten Besuchszeiten an Wochenenden und Teilen der Ferien hinausgegangen seien und befindet sich mit seiner Ablehnung des Kinderzulageanspruchs in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere Beschluss vom 10. Dezember 2004 III B 162/03, BFH/NV 2005, 672, unter 4. a, m.w.N.).